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Drohendes Dieselfahrverbot in Würzburg

Widerruf von Fahrzeug-Finanzierungsverträgen als Ausweg (Widerrufsjoker)

Nachdem die Deutsche Umwelthilfe nun auch Klage betreffend Würzburg eingereicht hat, droht auch in Würzburg ein Dieselfahrverbot. Sollte die Klage erfolgreich sein und Fahrverbote umgesetzt werden, stehen Dieselfahrer vor einem großen (finanziellen) Problem. Sie sind privat und im Beruf auf ihr Fahrzeug angewiesen und müssten sich daher ein Ersatzfahrzeug anschaffen bzw. ihren Diesel loswerden. Letzteren auf dem freien Markt zu verkaufen stellt allerdings keine akzeptable Alternative dar, da dies aktuell nur noch mit einem hohen Wertverlust möglich ist.

Falls der Diesel jedoch finanziert wurde, gibt es einen Ausweg. Viele Banken haben Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert – also entweder eine falsche Widerrufsbelehrung oder nicht alle notwenigen Pflichtangaben erteilt. In der Folge beginnt die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf nicht zu laufen. Kreditnehmer können auch vor Jahren abgeschlossene Verträge noch widerrufen, das finanzierte Fahrzeug zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück. Eine Chance für Besitzer von Dieselfahrzeugen.

Voraussetzung für den Widerruf ist, dass der Finanzierungsvertrag ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde, der Autokäufer diesen als Verbraucher (Privatperson) abgeschlossen und der Autohändler den Vertrag zur Finanzierung des Wagens vermittelt hat. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und einer fehlerhaften bzw. unvollständigen Widerrufsinformation ist der Widerruf möglich und der Dieselfahrer kann seinen Diesel zurückgeben. Im Gegenzug erhält er die bereits geleisteten Kreditraten (und eine etwaige Anzahlung) zurück. Nur die – meist nicht sonderlich hohen – Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Gegebenenfalls (zumindest bei bis 12.06.2014 abgeschlossenen Kreditverträgen) muss eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer gezahlt werden.

Der Widerruf muss gegenüber der finanzierenden Bank erklärt werden. Es reicht aus, wenn dies in Textform (z.B. per Mail, Fax usw.) geschieht. Die Bank wird den erklärten Widerruf mit hoher Wahrscheinlichkeit als unwirksam zurückweisen und der Widerruf muss dann mit anwaltlicher Unterstützung durchgesetzt werden. Hierbei sind wir – Reitmaier Rechtsanwälte – Ihnen gerne behilflich. Wir haben die Interessen unserer Mandanten schon in hunderten von Fällen erfolgreich durchgesetzt.

Gerne überprüfen wir kostenlos Ihre Finanzierungsunterlagen hinsichtlich etwaiger Fehler in der Widerrufsinformation und teilen Ihnen mit, ob Sie den „Widerrufsjoker“ ziehen können.

Die Experten von Reitmaier Rechtsanwälte beraten und vertreten auf dem Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, Strafrechts/Compliance, Wirtschafts- und Arbeitsrechts sowie Veranstaltungsrechts. Ein Team von sechs Anwälten berät Unternehmen sowie Privatpersonen zu rechtlichen Belangen.