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LIEBE NACHBARN ist ein Magazin von:

ºdie eine… agentur für gestaltung

Dipl. Designer (FH) Nicolas Manger (Inhaber)
Beethovenstr. 5D
97080 Würzburg

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REDAKTION: redaktion@liebe-nachbarn.net

tel: 0931.797 25 30 (von 10 bis 17H)
oder mobil: 0160.760 38 39

Angaben gemäß § 5 TMG:

ºdie eine… agentur für gestaltung

Dipl. Designer (FH) Nicolas Manger (Inhaber)
Beethovenstr. 5D
97080 Würzburg

tel: 0931.797 25 30 (von 10 bis 17H)
oder mobil: 0160.760 38 39

Mail to: nico@dieeine.de
Web: www.dieeine.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Nicolas Manger, Beethovenstraße 5d, Würzburg

Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

COVER FOTOGRAFIE : Architekturfotografie, Industriefotofotografie, Portrait & Fashion: www.nico-manger.de

> Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem
Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der
Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1.Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder
teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in
Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche
Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen
davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4.Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen
Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst
nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5.Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als
Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist
er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten
Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter
Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und
ohne Abzug.

2.2.Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen
abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die
wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3.Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.Fremdleistungen

3.1.Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innen-
verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für
die Fremdleistung.

4.Eigentum , Rückgabepflicht

4.1.An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach
Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde.

4.2.Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber
die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.Herausgabe von Daten

5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht
der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2.Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

5.3.Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
trägt der Auftraggeber.

5.4.Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an
Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei
Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des
Auftraggebers entstehen.

6.Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1.Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2.Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber
darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung
durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende
Anweisungen.

6.3.Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie
Muster unentgeltlich.

7.Haftung

7.1.Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.

7.3.Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild.

7.4.Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragemäß
und mängelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1.Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen.

8.2.Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen.

8.3.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen
Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen
nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

Urheber- und Kennzeichenrecht
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  • Schlussbestimmungen
  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 18.05.2018

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