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Widerrufsjoker

Mit dem sogenannten Widerrufsjoker kann man sein finanziertes oder geleastes Auto (unabhängig ob Diesel oder Benziner) zurückgeben und womöglich alle bereits gezahlten Leistungen (Anzahlung, Raten etc.) vollständig zurückbekommen. Die Experten bei Reitmaier Rechtsanwälte prüfen kostenlos, ob Sie vom Widerrufsjoker profitieren können und Ihr Geld zurückbekommen.

Was ist der Widerrufsjoker? Häufig haben Banken ihre Kunden bei Vertragsabschluss nicht richtig über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch lief die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht an, der Kunde hat ein „ewiges Widerrufsrecht“. Sobald er davon Gebrauch macht, kann er sein Auto auch noch Jahre später zurückgeben und erhält einen Großteil seines Geldes zurück. Das heißt: Der Verbraucher hat Anspruch darauf, das Auto kostenfrei zurückzugeben und seine bisher gezahlten Kosten erstattet zu bekommen.

Vorteil für Verträge nach Juni 2014. Wurde Ihr Auto nach dem 13. Juni 2014 finanziert oder geleast, bringt der Widerrufsjoker weitere Vorteile. Als Verbraucher müssen Sie bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer und auch keinen Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.

Modellrechnung. Sie haben im Herbst 2014 ein Auto für 27.900 Euro gekauft. Sie zahlen eine monatliche Rate von 390 Euro bei 9.865,66 Euro Anzahlung und 0,90 % Zinsen. Sie widerrufen den Vertrag im Oktober 2017. Von Ihren bis dahin bereits gezahlten 23.515,66 Euro bekämen Sie ganze 23.211,65 Euro zurück. Sie hätten dann das Auto drei Jahre genutzt und müssten unter dem Strich nur 304 Euro bezahlen.

Rechtschutzversichert? In vielen Fällen übernimmt beim Widerruf der Finanzierung oder des Leasingvertrages eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits. Sie senden uns die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und wir führen eine kostenfreie Deckungsanfrage für Sie durch.

Kostenlose Prüfung! Reitmaier Rechtsanwälte prüfen Ihre Widerrufsbelehrungen von Finanzierungen und Leasingverträgen kostenfrei! Melden Sie sich einfach per E-Mail unter widerruf@reitmaier- rechtsanwaelte.de oder per Telefon unter 0931-9709640.

Die Experten von Reitmaier Rechtsanwälte beraten und vertreten auf dem Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, Strafrechts / Compliance, Wirtschafts- und Arbeitsrechts sowie Veranstaltungsrechts. Ein Team von sechs Anwälten berät Unternehmen sowie Privatpersonen zu rechtlichen Belangen.